Kostenlos · ohne Anmeldung

Mindestlohn-Rechner Gebäude­reinigung 2026

Wählen Sie die Lohngruppe und tragen Sie die Arbeitsstunden ein. Der Rechner zeigt den Stundenlohn, das Mindestbrutto pro Monat und pro Jahr und wie viele Stunden ein Minijob bis 603 € erlaubt. Mit Ihrem Stundenlohn prüft er, ob Sie genug zahlen. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Branchenmindestlohn, allgemeinverbindlich: gilt für alle Betriebe der Branche.

€ je Stunde, brutto

Mindestlohn je Stunde

15,00 €

brutto, ab 1. Januar 2026

Mindestbrutto pro Monat

–

Tragen Sie Ihre Stunden ein.

Mindestbrutto pro Jahr

–

Monat × 12

Minijob bis 603 € im Monat: bei 15,00 € je Stunde höchstens 40:12 Std. im Monat, rund 9:16 Std. pro Woche.

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser auf Ihrem Gerät gespeichert. Sie werden nicht an uns übertragen.

Die Stunden Ihres Teams per App erfassen?

Mit Crew Active stempeln Ihre Mitarbeiter Start, Pause und Stopp per Smartphone, auch ohne Empfang. Das Arbeitszeitkonto zeigt Sollstunden und Überstunden-Saldo, und die Stunden exportieren Sie als Excel für die Lohnabrechnung.

So rechnen Sie mit dem Mindestlohn-Rechner

Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung hängt von der Lohngruppe ab. Mit dem Rechner oben brauchen Sie dafür keine Tabelle und keine Formel.

  1. 1

    Lohngruppe wählen

    Lohngruppe 1 gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 6 für die Glas- und Fassadenreinigung. Beide sind Branchenmindestlöhne für alle Betriebe der Branche. Die übrigen Lohngruppen sind Tariflöhne für tarifgebundene Betriebe.

  2. 2

    Stunden eintragen

    Tragen Sie die Arbeitsstunden pro Woche oder pro Monat ein, zum Beispiel 20 oder 38,5. Aus Wochenstunden rechnet der Rechner den Monat mit dem Faktor 13/3, das sind rund 4,33 Wochen je Monat.

  3. 3

    Ergebnis ablesen

    Sie sehen den Stundenlohn, das Mindestbrutto pro Monat und pro Jahr und wie viele Stunden ein Minijob bis 603 € im Monat erlaubt.

  4. 4

    Lohn prüfen und drucken

    Tragen Sie den gezahlten Stundenlohn ein, zeigt der Rechner, ob er reicht und wie viel im Monat fehlt. Mit „Ergebnis drucken“ drucken Sie das Ergebnis oder speichern es als PDF.

Mindestlöhne und Tariflöhne 2026 in der Gebäudereinigung

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Gebäudereiniger-Handwerk diese Stundenlöhne, bundesweit und ohne Unterschied zwischen Ost und West.

Branchenmindestlohn: allgemeinverbindlich, für alle Betriebe der Branche
  • Lohngruppe 1Innen- und Unterhaltsreinigung15,00 €
  • Lohngruppe 6Glas- und Fassadenreinigung18,40 €
Tariflohn: bindet nur tarifgebundene Betriebe
  • Lohngruppe 215,46 €
  • Lohngruppe 315,95 €
  • Lohngruppe 416,66 €
  • Lohngruppe 719,39 €
  • Lohngruppe 820,42 €
  • Lohngruppe 921,64 €

Die Tabelle der IG BAU finden Sie auf igbau.de. Was sich 2026 geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026.

Gut zu wissen

Wie der Rechner zählt, was er nicht kennt und was 2027 kommt.

  • MinijobDie Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Der Branchenmindestlohn gilt auch für Minijobber. Bei 15,00 € je Stunde sind das höchstens 40:12 Stunden im Monat, bei 18,40 € höchstens 32:46 Stunden. Der Rechner rundet dabei auf ganze Minuten ab.
  • Von der Woche zum MonatEin Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 52 / 12 = 13/3 Wochen, rund 4,33. Der Rechner nimmt Wochenstunden × 13/3 als Stunden im Monat und den Monat × 12 als Jahr.
  • Nicht berücksichtigtZuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag), Urlaub, Sonderzahlungen, Ausnahmen und die Tarifbindung im Einzelfall. Der Rechner zeigt den Grundlohn ohne diese Teile.
  • 2027Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Die Löhne für 2027 sind noch nicht vereinbart: Die IG BAU und der Arbeitgeberverband BIV verhandeln seit dem 9. September 2026. Sobald die neuen Werte feststehen, tragen wir sie hier ein. Fest steht schon: Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € und die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat.

Die Arbeitszeit selbst halten Sie mit unserem kostenlosen Stundenzettel fest, je Mitarbeiter und Monat. Er hat einen Mindestlohn-Check, der den Stundenlohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergleicht.

Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung

  • Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?

    Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Branchenmindestlohn in Lohngruppe 1 15,00 € brutto je Stunde und in Lohngruppe 6 18,40 €. Beide gelten bundesweit, ohne Unterschied zwischen Ost und West, und liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Die Tariflöhne der übrigen Lohngruppen reichen bis 21,64 € in Lohngruppe 9.
  • Was ist der Unterschied zwischen Lohngruppe 1 und 6?

    Lohngruppe 1 umfasst die Innen- und Unterhaltsreinigung, also die klassische Reinigung von Büros, Treppenhäusern und Sanitäranlagen. Lohngruppe 6 gilt für Fachkräfte, zum Beispiel in der Glas- und Fassadenreinigung. Beide sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne und gelten für alle Betriebe der Branche: 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6. Welche Tätigkeit in welche Lohngruppe fällt, regelt der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk.
  • Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

    Ja. Der Branchenmindestlohn gilt auch im Minijob, die Minijob-Zentrale nennt die Gebäudereinigung als Branche mit einem höheren Branchenmindestlohn. Eine Reinigungskraft in Lohngruppe 1 bekommt also auch als Minijobberin mindestens 15,00 € je Stunde. Damit sie unter der Verdienstgrenze von 603 € im Monat bleibt, arbeitet sie entsprechend weniger Stunden.
  • Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gebäudereinigung arbeiten?

    So viele, dass der Verdienst nicht über 603 € im Monat liegt. Bei 15,00 € in Lohngruppe 1 sind das höchstens 40 Stunden und 12 Minuten im Monat, rund 9 Stunden und 16 Minuten pro Woche. Bei 18,40 € in Lohngruppe 6 sind es höchstens 32 Stunden und 46 Minuten im Monat. Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, sind es entsprechend weniger Stunden. Der Rechner oben rechnet das mit Ihrem Stundenlohn aus.
  • Wie rechne ich Wochenstunden in Monatslohn um?

    Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13/3. Der Faktor 13/3, rund 4,33, ist die Zahl der Wochen in einem durchschnittlichen Monat: 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Ein Beispiel: 20 Stunden pro Woche sind 20 × 13/3, also rund 86,67 Stunden im Monat. In Lohngruppe 1 ergibt das 20 × 13/3 × 15,00 € = 1.300,00 € brutto im Monat und 15.600,00 € im Jahr.
  • Was gilt ab 2027?

    Der Tarifvertrag mit den aktuellen Löhnen läuft bis 31. Dezember 2026. Die Löhne der Gebäudereinigung für 2027 sind noch nicht vereinbart: Die IG BAU und der Arbeitgeberverband BIV verhandeln seit dem 9. September 2026. Sobald die neuen Werte feststehen, tragen wir sie hier ein. Fest steht schon: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 € je Stunde, und die Minijob-Grenze steigt auf 633 € im Monat.
  • Wo werden meine Daten gespeichert?

    Nur in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät. Lohngruppe, Stunden und Stundenlohn werden nicht an Crew Active oder an andere übertragen. Das heißt aber auch: Auf einem anderen Gerät oder nach dem Löschen der Browserdaten sind sie nicht da. Drucken Sie das Ergebnis oder speichern Sie es als PDF, wenn Sie es aufheben möchten.
  • Ist der Mindestlohn-Rechner kostenlos?

    Ja. Der Rechner kostet nichts, braucht keine Anmeldung und läuft nicht nach ein paar Tagen ab. Sie können so oft rechnen und drucken, wie Sie möchten.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns

Mehr