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Mindestlohn Gebäudereinigung 2027: Stand der Tarifrunde
Mindestlohn Gebäudereinigung 2027: noch nicht vereinbart. Angebot des BIV, Forderung der IG BAU, die Löhne 2026 und was ab 1. Januar 2027 gilt.

Stand: 22. Oktober 2026. Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung für 2027 steht noch nicht fest. Die Gewerkschaft IG BAU und der Arbeitgeberverband, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), haben am 22. Oktober 2026 in Köln zum zweiten Mal verhandelt, ohne Ergebnis. Die dritte Runde ist am 3. November 2026, wieder in Köln (Pressemitteilung des BIV, Pressemitteilung der IG BAU).
Bis zum 31. Dezember 2026 gelten 15,00 Euro in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Ab dem 1. Januar 2027 ist der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro die feste Untergrenze für fast alle. Was darüber hinaus gilt, solange es keine Einigung gibt, hängt davon ab, ob Arbeitgeber und Beschäftigte beide tarifgebunden sind. Das lesen Sie weiter unten.
Stand der Tarifrunde 2027
Die erste Runde war am 9. September 2026 in Düsseldorf (BIV), die zweite am 22. Oktober 2026 in Köln. Nach rund vier Stunden gingen beide Seiten ohne Ergebnis auseinander. Auf dem Tisch liegen ein Angebot und eine Forderung:
| Angebot des BIV (Arbeitgeber) | Forderung der IG BAU (Gewerkschaft) | |
|---|---|---|
Laufzeit |
24 Monate, ab 1. Januar 2027 |
12 Monate |
Erhöhung |
Lohngruppe 1: plus 1,8 % ab 1. Mai 2027, plus 1,6 % ab 1. Januar 2028 |
plus 2 Euro pro Stunde in allen Lohngruppen |
Lohngruppe 1 |
bis April 2027: 15,00 Euro; ab 1. Mai 2027: 15,27 Euro; ab 1. Januar 2028: 15,51 Euro |
17,00 Euro |
Lohngruppe 6 |
in den Mitteilungen nicht genannt |
20,40 Euro |
Die Euro-Beträge zum Angebot nennt die IG BAU: 15,27 Euro ab Mai 2027, ab 1. Januar 2028 kämen 24 Cent dazu. In den ersten vier Monaten 2027 gäbe es nach dem Angebot keine Erhöhung. Der BIV fasst sein Angebot als „3,4 Prozent mehr Lohn innerhalb 24-monatiger Laufzeit“ zusammen und beziffert die Forderung der IG BAU auf mehr als 13 Prozent. Was das Angebot für die übrigen Lohngruppen bedeutet, steht in keiner der beiden Mitteilungen.
Beides ist kein geltender Lohn. Für tarifgebundene Betriebe gilt erst, was beide Seiten unterschreiben. Für alle anderen Betriebe gilt ein neuer Branchenmindestlohn erst, wenn das Bundesarbeitsministerium ihn per Verordnung vorschreibt (§ 7 AEntG).
Die Löhne 2026 je Lohngruppe
Diese Stundenlöhne gelten im Gebäudereiniger-Handwerk bis zum 31. Dezember 2026. „Offen“ heißt: noch nicht vereinbart, Stand 22. Oktober 2026.
| Lohngruppe | Tätigkeit (Auszug) | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|---|
Lohngruppe 1 |
Innen- und Unterhaltsreinigung |
15,00 € |
offen |
Lohngruppe 2 |
Reinigung in OP-, Intensiv- und Dialyseräumen |
15,46 € |
offen |
Lohngruppe 3 |
mit zusätzlicher Qualifizierung, z. B. Desinfektoren |
15,95 € |
offen |
Lohngruppe 4 |
Bauschlussreinigung, Vorarbeitende |
16,66 € |
offen |
Lohngruppe 6 |
Glas- und Fassadenreinigung |
18,40 € |
offen |
Lohngruppe 7 |
mit mindestens dreijähriger Ausbildung |
19,39 € |
offen |
Lohngruppe 8 |
Gesellen mit Ausbildereignung |
20,42 € |
offen |
Lohngruppe 9 |
Fachvorarbeitende Glas- und Außenreinigung |
21,64 € |
offen |
Quellen: Lohntabelle der IG BAU (Laufzeit bis 31. Dezember 2026). Die Tätigkeiten sind gekürzt aus § 8 des Rahmentarifvertrags, abgedruckt im Anhang der 10. GebäudeArbbV. Eine Lohngruppe 5 gibt es nicht mehr. Maßgeblich für die Eingruppierung ist die Tätigkeit, die jemand tatsächlich ausübt.
Die Lohngruppen 1 und 6 sind die beiden Branchenmindestlöhne. Nur sie gelten 2026 auch für Betriebe ohne Tarifbindung. Dort bekommt, wer in Lohngruppe 2, 3 oder 4 arbeitet, mindestens den Lohn der Lohngruppe 1, ab Lohngruppe 7 mindestens den der Lohngruppe 6. Die übrigen Tariflöhne binden nur tarifgebundene Betriebe.
Was diese Stundenlöhne pro Monat und im Minijob bedeuten, rechnet unser kostenloser Mindestlohn-Rechner aus, ohne Anmeldung.
Was gilt ab 1. Januar 2027 ohne Einigung?
Der Tarifvertrag mit den Löhnen läuft Ende 2026 aus. Kommt bis dahin kein Abschluss, gilt Folgendes.
Das ist sicher
- 14,60 Euro für fast alle. Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde (§ 1 MiLoV5). Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch in der Gebäudereinigung (§ 1 MiLoG). Ausnahmen, etwa für Auszubildende und für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, nennt § 22 MiLoG.
- Die Verordnung endet. Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt der Branchenmindestlohn über die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (10. GebäudeArbbV). Sie tritt nach ihrem § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft (Verordnung beim Zoll, Übersicht der Branchenmindestlöhne). Bis eine neue Verordnung kommt, bindet diese Betriebe kein Branchenmindestlohn.
- Sind beide Seiten tarifgebunden, gelten die Löhne von 2026 weiter. Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (§ 3 Abs. 1 TVG). Zwischen beiderseits Tarifgebundenen gilt der Tarifvertrag unmittelbar (§ 4 Abs. 1 TVG). Läuft er aus, gelten seine Regeln weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG). Das betrifft Arbeitsverhältnisse, die am 31. Dezember 2026 bestehen und in denen Arbeitgeber und Beschäftigte beide tarifgebunden sind. Für sie gelten die Tariflöhne von 2026 weiter, in Lohngruppe 1 also 15,00 Euro, bis eine andere Abmachung sie ersetzt.
- Vereinbarte Löhne bleiben geschuldet. Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen (§ 611a Abs. 2 BGB). Steht im Arbeitsvertrag ein fester Stundenlohn von 15,00 Euro, ändert das Ende der Verordnung daran nichts.
Das ist noch offen
- Wann eine neue Verordnung kommt. Das kann dauern: In der letzten Tarifrunde einigten sich die Tarifparteien in der Nacht zum 15. November 2024 (BIV), die 10. GebäudeArbbV trat erst am 1. Februar 2025 in Kraft.
- Ab wann ein neuer Tarifvertrag gilt. Das legen die Tarifparteien im Abschluss fest. Der BIV schlägt einen Beginn am 1. Januar 2027 vor.
- Ihr Einzelfall. Was für Ihren Betrieb gilt, hängt von Tarifbindung, Arbeitsvertrag und Eingruppierung ab. Im Zweifel fragen Sie Ihre Innung oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für Ihre Angebote heißt das: Beide Seiten verhandeln über eine Erhöhung, nicht über eine Senkung. Rechnen Sie Angebote für 2027 deshalb mindestens mit den Löhnen von 2026 und vereinbaren Sie eine Anpassung für den Tag, an dem der Abschluss gilt. Was ein Stundenlohn als Verrechnungssatz für Ihre Kunden bedeutet, zeigt der Stundensatz-Rechner.
So ist der Lohn in der Gebäudereinigung geregelt
Drei Tarifverträge greifen ineinander:
- Rahmentarifvertrag (RTV): regelt unter anderem Lohngruppen, Urlaub und Zuschläge. Nach Angaben des BIV ist er unbefristet und allgemeinverbindlich und sieht 30 Urlaubstage vor (BIV, Pressemitteilung vom 29. Dezember 2025). Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sieht der RTV Zuschläge von 30 bis 200 Prozent vor. Welcher Zuschlag für welche Stunde gilt, rechnet der Zuschlag-Rechner aus.
- Lohntarifvertrag: legt die Stundenlöhne aller Lohngruppen fest. Er läuft bis 31. Dezember 2026 und bindet nur tarifgebundene Betriebe.
- Tarifvertrag Mindestlohn: legt die Löhne der Lohngruppen 1 und 6 als Branchenmindestlohn fest. Für alle Betriebe der Branche gilt er über die 10. GebäudeArbbV, die ihn auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber erstreckt (§ 7 AEntG). Der BIV nennt zwei der neun Lohngruppen „als Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich“ (BIV).
Die IG BAU spricht von rund 700.000 Beschäftigten in der Branche (IG BAU).
Minijob in der Gebäudereinigung 2027
Die Minijob-Grenze steigt am 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat (Minijob-Zentrale). Sie folgt dem gesetzlichen Mindestlohn: 14,60 Euro mal 130 Stunden geteilt durch 3, aufgerundet.
Der Branchenmindestlohn gilt 2026 ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte (10. GebäudeArbbV). Bei 15,00 Euro in Lohngruppe 1 passen 2027 rund 42 Stunden in den Monat, 2026 waren es rund 40. Steigt der Lohn mit dem Abschluss, sinkt diese Zahl wieder. Prüfen Sie die vereinbarten Stunden Ihrer Minijobber, sobald die Löhne für 2027 feststehen.
Kontrollen durch den Zoll
Ob Mindestlöhne gezahlt und Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit besonderen Pflichten:
- Ausweis dabeihaben: Wer im Gebäudereinigungsgewerbe arbeitet, muss Personalausweis, Pass oder Ersatz mitführen und auf Verlangen vorlegen. Der Arbeitgeber muss jeden Beschäftigten vorher schriftlich darauf hinweisen (§ 2a SchwarzArbG).
- Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages danach, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Das gilt in der Gebäudereinigung für alle Beschäftigten, auch für Minijobber (§ 17 MiLoG).
Bei Verstößen drohen:
- bis zu 500.000 Euro Bußgeld, wenn der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird (§ 21 MiLoG). Für den Branchenmindestlohn gilt dieselbe Obergrenze (§ 23 AEntG).
- bis zu 50.000 Euro Bußgeld für fehlende, falsche oder verspätete Aufzeichnungen der Arbeitszeit (§ 21 MiLoG).
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Eine Geldbuße ab 2.500 Euro kann zum Ausschluss führen, für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG).
Was eine fehlende Zeiterfassung sonst kostet, lesen Sie in unserem Artikel zu Bußgeldern bei der Zeiterfassung. Für die Aufzeichnung können Sie unseren kostenlosen Stundenzettel nutzen, ohne Anmeldung.
Neue Löhne in Crew Active einplanen
Crew Active ist eine App für Einsatzplanung und Zeiterfassung. So nutzen Sie sie für die Lohnrunde:
- Stundenlohn je Mitarbeiter: Im Profil jedes Mitarbeiters tragen Sie unter „Vertrag“ den Stundenlohn ein.
- Jeder Zeiteintrag behält seinen Lohn: Ein Zeiteintrag speichert den Stundenlohn, der eingetragen ist, wenn die Zeiterfassung startet oder wenn Sie Stunden von Hand eintragen. Ändern Sie den Lohn, gilt der neue Wert für Zeiteinträge, die danach entstehen; frühere behalten den alten. Zwei Ausnahmen: War beim Mitarbeiter noch kein Stundenlohn eingetragen, speichert der Zeiteintrag keinen und rechnet mit dem jeweils aktuellen Lohn. Und Stunden, die Sie nachträglich eintragen, bekommen den Lohn, der beim Eintragen gilt, auch für zurückliegende Tage. Ein Datum, ab dem ein neuer Lohn gilt, gibt es nicht: Tragen Sie ihn ein, sobald er gilt.
- Stunden und Verdienst als Excel: Die Excel-Auswertung zeigt je Zeiteintrag den Stundenlohn und in der Zusammenfassung den Gesamtverdienst. Die Kennzahl „Verdient“ rechnet die gearbeiteten Stunden mal den Stundenlohn je Zeiteintrag.
- Arbeitszeit am Objekt: Ihr Team erfasst Start, Pause und Stopp per Smartphone.
Crew Active prüft keine Löhne gegen den Mindestlohn oder den Tarif und kennt keine Lohngruppen. Eingruppierung und Lohnabrechnung bleiben Ihre Aufgabe. Wie Reinigungsfirmen Einsätze und Zeiten damit planen, zeigt unsere Seite zur Software für die Gebäudereinigung. Welche Aufzeichnungen das Gesetz verlangt, steht in unserem Artikel zur Zeiterfassungspflicht in Deutschland.
Checkliste bis Jahresende
- Tarifbindung klären: Ist Ihr Betrieb über seine Innung oder seinen Verband an den Tarifvertrag gebunden, und sind es Ihre Beschäftigten über die IG BAU? Nur wo beide Seiten tarifgebunden sind, gelten die Löhne von 2026 ab 1. Januar 2027 ohne Einigung weiter. Im Zweifel fragen Sie Ihre Innung.
- Angebote für 2027 rechnen: mindestens mit den Löhnen von 2026, mit einer Klausel für den neuen Abschluss.
- Eingruppierung prüfen: Jede Person nach ihrer tatsächlichen Tätigkeit.
- Minijobs prüfen: Passen die Stunden zur Grenze von 633 Euro?
- Nach dem Abschluss: neue Löhne eintragen, sobald sie gelten, und die Kunden informieren.
Diesen Artikel aktualisieren wir, sobald die Löhne für 2027 vereinbart sind.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2027?
Das steht noch nicht fest (Stand: 22. Oktober 2026). Die IG BAU und der Arbeitgeberverband BIV verhandeln noch, die zweite Runde am 22. Oktober 2026 endete ohne Ergebnis. Bis 31. Dezember 2026 gelten 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Sobald die Löhne für 2027 vereinbart sind, tragen wir sie hier ein.
Was gilt am 1. Januar 2027, wenn es bis dahin keine Einigung gibt?
Für fast alle Beschäftigten gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro. Die Verordnung mit dem Branchenmindestlohn endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Sind Arbeitgeber und Beschäftigte beide tarifgebunden, gelten in Arbeitsverhältnissen, die am 31. Dezember 2026 bestehen, die Tariflöhne von 2026 weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG). Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Lohn bleibt geschuldet, solange er nicht wirksam geändert wird.
Was bietet der BIV, und was fordert die IG BAU?
Der BIV bietet einen Tarifvertrag über 24 Monate ab 1. Januar 2027: in Lohngruppe 1 plus 1,8 Prozent ab 1. Mai 2027 und plus 1,6 Prozent ab 1. Januar 2028. Die IG BAU fordert 2 Euro mehr pro Stunde in allen Lohngruppen bei 12 Monaten Laufzeit, in Lohngruppe 1 also 17,00 statt 15,00 Euro. Das eine ist ein Angebot, das andere eine Forderung. Keines von beiden ist ein geltender Lohn.
Wann ist die nächste Verhandlungsrunde?
Die dritte Runde ist am 3. November 2026 in Köln. Die IG BAU hat dazu eine Protestkundgebung angekündigt und schließt Streiks nicht aus. In der letzten Tarifrunde kam die Einigung erst in der vierten Runde, in der Nacht zum 15. November 2024.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für Minijobber?
Ja. Die Verordnung mit dem Branchenmindestlohn 2026 gilt ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte. Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 Euro im Monat. Bei 15,00 Euro Stundenlohn passen damit rund 42 Stunden in den Monat, bei einem höheren Lohn entsprechend weniger.


