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Überstunden­rechner: Überstunden im Monat berechnen

Wie viele Überstunden hat Ihr Mitarbeiter in diesem Monat gemacht, und was kosten sie? Tragen Sie Wochenstunden, Urlaub, Krankheit und die gearbeiteten Stunden ein. Der Rechner zieht die Feiertage Ihres Bundeslands ab, führt das Stundenkonto weiter und zeigt die Auszahlung brutto, auch mit Zuschlag. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Arbeitszeit laut Vertrag
Std.

Für die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. An Feiertagen gibt es keine Sollstunden.

Dieser Monat
Tage

Arbeitstage, an denen Ihr Mitarbeiter Urlaub hatte oder krank war. Sie zählen neutral: weder Plus- noch Minusstunden.

Std.

Ohne Pausen. Dezimal oder als Stunden:Minuten, zum Beispiel 172,5 oder 172:30.

Std.

Plus- oder Minusstunden vom Monat davor, zum Beispiel 8 oder −4:30. Leer lassen, wenn es kein Stundenkonto gibt.

Auszahlung
€ je Stunde
%

Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht. Ob und wie viel, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Steht nur auf dem Ausdruck.

Überstunden im Oktober 2026

+10:00 Std.

10 Std. dezimal

Auszahlung brutto

180,00 €

ohne Zuschlag

Sollstunden

176:00 Std.

gearbeitet 186:00 Std.

Soll und Ist

Arbeitstage im Oktober 2026 (Mo bis Fr)
22 Tage
− Feiertage (bundesweit)
0 Tage
= Sollstunden
22 Tage × 8:00 = 176:00 Std.
Gearbeitet
186:00 Std.
= Überstunden
+10:00 Std.

Auszahlung der Überstunden

Überstunden × Stundenlohn
10 × 18,00 € = 180,00 €
= Auszahlung brutto
180,00 €

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Überstunden für das ganze Team im Blick?

Mit Crew Active stempeln Ihre Mitarbeiter Start, Pause und Stopp per Smartphone. Das Arbeitszeitkonto zeigt Soll, Ist und Saldo für jeden Mitarbeiter, Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen neutral, und Überstunden lassen sich als Freizeitausgleich nehmen. Die Stunden exportieren Sie als Excel für die Lohnabrechnung.

So rechnen Sie mit dem Überstundenrechner

Der Rechner führt Sie in drei Blöcken vom Arbeitsvertrag zur Auszahlung. Die Beispielwerte ersetzen Sie durch Ihre eigenen.

  1. 1

    Monat und Arbeitszeit wählen

    Wählen Sie den Monat, tragen Sie die Wochenstunden laut Arbeitsvertrag ein und wählen Sie 5 oder 6 Arbeitstage. Mit dem Bundesland zieht der Rechner die Feiertage ab, die auf einen Arbeitstag fallen.

  2. 2

    Gearbeitete Stunden eintragen

    Tragen Sie Urlaubs- und Krankheitstage und die gearbeiteten Stunden des Monats ohne Pausen ein, dezimal oder als Stunden:Minuten. Mit dem Saldo aus dem Vormonat führt der Rechner Ihr Stundenkonto weiter.

  3. 3

    Auszahlung ablesen

    Mit dem Stundenlohn oder dem Monatsgehalt und dem Zuschlag aus Ihrem Vertrag sehen Sie, was die Überstunden brutto kosten. Der Rechner weist auf Mindestlohn, Minijob-Grenze und Höchstarbeitszeit hin.

  4. 4

    Ergebnis drucken

    Mit „Ergebnis drucken“ drucken Sie den Rechenweg mit dem Namen des Mitarbeiters und zwei Zeilen zum Unterschreiben, oder Sie speichern ihn als PDF.

So werden Überstunden berechnet

Am Beispiel eines Mitarbeiters mit 40 Stunden an 5 Tagen und 18,00 € Stundenlohn im Dezember 2026, ohne Bundesland.

  • 1. SollstundenDer Dezember 2026 hat 23 Tage von Montag bis Freitag. Davon ist 1 Tag bundesweit Feiertag (1. Weihnachtstag), bleiben 22 Tage. Bei 40 Stunden in der Woche sind das 8 Stunden am Tag, zusammen 176 Sollstunden.
  • 2. Urlaub und KrankheitJeder Urlaubs- oder Krankheitstag zieht die Stunden eines Arbeitstags vom Soll ab, im Beispiel 8 Stunden. So entstehen an diesen Tagen weder Plus- noch Minusstunden. An Feiertagen gibt es von vornherein kein Soll.
  • 3. ÜberstundenGearbeitet hat Ihr Mitarbeiter 186 Stunden, also 10 Stunden mehr als das Soll. Gibt es ein Stundenkonto, kommt der Saldo aus dem Vormonat dazu.
  • 4. Auszahlung10 Überstunden × 18,00 € = 180,00 € brutto, mit 25 % Zuschlag 225,00 €. Bei Monatsgehalt ist der Stundenlohn das Gehalt geteilt durch Wochenstunden × 13 ÷ 3: 3.000,00 € ÷ 173,33 Stunden = 17,31 €.

Gut zu wissen

Was für Überstunden gilt, was der Rechner prüft und was er nicht kennt.

  • Bezahlen oder ausgleichenOb Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt eine Regel, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 BGB).
  • ZuschlagEinen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es nicht. Ein Zuschlag gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Tragen Sie dann Ihren Satz ein.
  • „Mit dem Gehalt abgegolten“Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag wirkt nur, wenn sie klar und verständlich ist, also zum Beispiel sagt, wie viele Überstunden im Monat das Gehalt abdeckt.
  • Höchstarbeitszeit8 Stunden je Werktag, bis zu 10, wenn der Schnitt über 6 Monate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag, im Schnitt also höchstens 48 Stunden in der Woche.
  • AufzeichnenArbeitszeit über 8 Stunden am Werktag muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
  • Mindestlohn und ArbeitszeitkontoIst der Mindestlohn (2026: 13,90 €) für alle gearbeiteten Stunden nicht schon mit dem festen Monatslohn bezahlt, sind die Überstunden spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu bezahlen. Oder sie kommen auf ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto: höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit im Monat, ausgeglichen innerhalb von 12 Monaten mit Freizeit oder Geld (§ 2 MiLoG). Der Rechner prüft das.
  • MinijobÜberstunden zählen zum Verdienst. Über die Grenze von 603 € (2027: 633 €) darf ein Minijob nur gelegentlich und unvorhersehbar kommen, etwa bei einer Krankheitsvertretung: in höchstens 2 Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten und bis zum Doppelten der Grenze. Planbare Mehrarbeit zählt nicht dazu.
  • Nicht berücksichtigtSteuern und Sozialabgaben (der Rechner zeigt brutto), die Regeln Ihres Tarifvertrags, Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, und Kurzarbeit.

Die Arbeitszeit eines Tages mit Pausen rechnet der Arbeitszeitrechner. Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag rechnet der Zuschlag-Rechner.

Häufige Fragen zu Überstunden

  • Wie berechne ich Überstunden?

    Gearbeitete Stunden minus Sollstunden. Die Sollstunden eines Monats sind die Arbeitstage ohne Feiertage mal die Stunden je Tag (Wochenstunden geteilt durch Arbeitstage pro Woche). Urlaubs- und Krankheitstage ziehen Sie mit ihren Stunden vom Soll ab. Im Beispiel oben: 186 gearbeitete Stunden minus 176 Sollstunden im Dezember 2026 sind 10 Überstunden.
  • Wie viele Sollstunden hat ein Monat?

    Das hängt vom Monat und vom Bundesland ab. Bei 40 Stunden an 5 Tagen hat der Dezember 2026 bundesweit 22 Tage ohne Feiertage, also 176 Sollstunden. Im Mai 2026 sind es wegen 3 Feiertagen nur 18 Tage oder 144 Stunden. Der Rechner zählt das für jeden Monat 2026 und 2027 und jedes Bundesland.
  • Zählen Urlaub, Krankheit und Feiertage als Arbeitszeit?

    Für das Stundenkonto zählen sie neutral: An Feiertagen gibt es keine Sollstunden, und jeder Urlaubs- oder Krankheitstag zieht die Stunden eines Arbeitstags vom Soll ab. So entstehen dadurch weder Plus- noch Minusstunden.
  • Wie rechne ich Überstunden in Geld um?

    Überstunden mal Stundenlohn, dazu ein Zuschlag, wenn Ihr Vertrag einen vorsieht. Bei Monatsgehalt ist der Stundenlohn das Gehalt geteilt durch Wochenstunden × 13 ÷ 3. Beispiel: 3.000,00 € bei 40 Wochenstunden sind 17,31 € je Stunde; 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag kosten 216,38 € brutto.
  • Gibt es einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden?

    Nein. Ein Zuschlag gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Den Satz tragen Sie im Rechner selbst ein.
  • Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

    Was Arbeits- oder Tarifvertrag regeln, gilt: Bezahlung oder Ausgleich mit Freizeit. Fehlt eine Regel, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 BGB). Eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirkt nur, wenn sie klar sagt, wie viele Stunden sie abdeckt.
  • Wie viele Überstunden sind erlaubt?

    Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit, nicht die Überstunden: 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über 6 Monate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt (§ 3 ArbZG). Mit Montag bis Samstag als Werktagen sind das im Schnitt höchstens 48 Stunden in der Woche. Arbeitszeit über 8 Stunden am Tag muss der Arbeitgeber aufzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
  • Was gilt für Überstunden im Minijob?

    Sie zählen zum Verdienst. Über 603 € im Monat (2027: 633 €) darf ein Minijob nur gelegentlich und unvorhersehbar kommen, zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung: in höchstens 2 Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten und bis 1.206 € im Monat. Planbare Mehrarbeit zählt nicht dazu. Der Rechner zeigt einen Hinweis, wenn die Überstunden den Lohn über die Grenze bringen.
  • Wie lange dürfen Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto stehen?

    Ist der Mindestlohn für alle gearbeiteten Stunden nicht schon mit dem festen Monatslohn bezahlt, müssen Überstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden, mit Freizeit oder Geld. Im Monat dürfen höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit auf das Konto (§ 2 MiLoG). Endet das Arbeitsverhältnis, sind offene Stunden spätestens im Folgemonat auszugleichen. Für andere Konten gelten die Regeln Ihres Vertrags.
  • Wo werden meine Daten gespeichert?

    Nur in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät. Namen, Stunden und Löhne werden nicht an Crew Active oder an andere übertragen. Das heißt aber auch: Auf einem anderen Gerät oder nach dem Löschen der Browserdaten sind sie nicht da. Drucken Sie das Ergebnis oder speichern Sie es als PDF, wenn Sie es aufheben möchten.
  • Ist der Überstundenrechner kostenlos?

    Ja. Der Rechner kostet nichts, braucht keine Anmeldung und läuft nicht nach ein paar Tagen ab. Sie können so oft rechnen und drucken, wie Sie möchten.

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