Urlaubsabgeltung-Rechner: Resturlaub bei Kündigung in Euro
Was ist offener Urlaub wert, wenn ein Arbeitsverhältnis endet? Tragen Sie die offenen Tage oder das Austrittsdatum und den Verdienst ein. Der Rechner zeigt die Urlaubsabgeltung brutto nach dem Bundesurlaubsgesetz, mit Rechenweg. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
- Kostenlos und ohne Anmeldung
- Rechenweg wie beim Bundesarbeitsgericht
- Mit Teilurlaub beim Austritt
- Ergebnis zum Ausdrucken
Resturlaub lieber in der App im Blick?
In Crew Active sehen Ihre Beschäftigten in der App, wie viele Urlaubstage noch übrig sind, nach einem Eintritt im Laufe des Jahres auch anteilig. Überträgt Ihr Betrieb Resturlaub ins neue Jahr, zeigt die App, bis wann er nutzbar ist. Das Büro sieht den Resturlaub jeder Person in der Web-App.
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So berechnen Sie die Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung = offene Urlaubstage × Verdienst pro Urlaubstag. Das Bundesarbeitsgericht nennt das eine „Multiplikation von Zeit- und Geldfaktor“ (9 AZR 165/23).
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Offene Urlaubstage eintragen
Kennen Sie die Zahl, etwa aus der Gehaltsabrechnung, tragen Sie sie ein. Sonst wählen Sie „Ausrechnen“: Der Rechner nimmt das Austrittsdatum, den Urlaub bei Vollzeit und die Arbeitstage und zieht den schon genommenen Urlaub ab.
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Verdienst eintragen
Das Monatsgehalt, den Stundenlohn mit den Stunden pro Woche oder bei schwankendem Lohn den Verdienst der letzten 13 Wochen. Immer brutto und ohne Überstundenvergütung.
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Ergebnis ablesen
Der Rechner teilt den Verdienst auf einen Urlaubstag um und multipliziert ihn mit den offenen Tagen. Darunter steht der Rechenweg, auch zum Ausdrucken.
- Die LageEine Reinigungskraft arbeitet seit dem 1. März 2025 an 3 Tagen pro Woche, 18 Stunden für 15,00 € brutto die Stunde. Der Tarif gibt bei 5 Tagen 30 Urlaubstage, bei 3 Tagen also 18. Sie geht zum 31. Mai 2027.
- Urlaub 2027Austritt in der ersten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit: ein Zwölftel für jeden vollen Monat (§ 5 Abs. 1 c BUrlG). 5/12 von 18 Tagen sind 7,5, aufgerundet 8 (§ 5 Abs. 2).8 Tage
- Offen8 Tage, davon 3 schon genommen.5 Tage
- Pro Urlaubstag15,00 € × 18 Stunden / 3 Arbeitstage.90,00 €
- Urlaubsabgeltung5 Tage × 90,00 €, brutto.450,00 €
Der Verdienst pro Urlaubstag
Die Abgeltung wird wie das Urlaubsentgelt berechnet: nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Beim Austritt sind das die 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Festes MonatsgehaltMonatsgehalt × 3 / (13 Wochen × Arbeitstage pro Woche), bei 5 Tagen also × 3 / 65. So hat das Bundesarbeitsgericht aus 3.700,00 € im Monat 170,77 € pro Urlaubstag gerechnet, für 146 Tage 24.932,42 € brutto (9 AZR 165/23).
- StundenlohnStundenlohn × Stunden pro Woche / Arbeitstage pro Woche. Bei gleichmäßiger Arbeitszeit genügt das: 6 Stunden × 9,82 € × 16 Tage ergaben 942,72 € brutto (9 AZR 137/24).
- Schwankender VerdienstDer Verdienst der letzten 13 Wochen / (13 Wochen × Arbeitstage pro Woche), ohne Überstundenvergütung.
- GerundetDer Betrag pro Tag wird auf den Cent gerundet und dann mit den offenen Tagen multipliziert, wie in 9 AZR 165/23.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG„Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.“
- § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG„Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.“
- § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG„Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.“
- Bundesarbeitsgericht, 16.04.2024, 9 AZR 165/23„Für die Ermittlung der Höhe des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründeten Urlaubsabgeltungsanspruchs ist ebenfalls auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen“ (Rn. 40)
Wann wird Urlaub ausgezahlt?
Wenn das Arbeitsverhältnis endet und offener Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann. Dann wird er in Geld abgegolten.
- § 7 Abs. 4 BUrlG„Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
- Bundesarbeitsgericht, 16.04.2024, 9 AZR 165/23„Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offene Urlaubsansprüche bestehen, die nicht mehr erfüllt werden können, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist“ (Rn. 9)
- Bundesarbeitsgericht, 03.06.2025, 9 AZR 137/24„Der Abgeltungsanspruch ist entsprechend § 11 BUrlG zu berechnen“ (Rn. 14)
- Mehrurlaub aus dem VertragFür Urlaubstage über dem gesetzlichen Minimum, aus Arbeits- oder Tarifvertrag, gelten dieselben Grundsätze, „wenn die Parteien insoweit keine von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abweichenden Vereinbarungen getroffen haben“ (9 AZR 165/23, Rn. 38). Für sie entscheidet also der Vertrag.
Resturlaub bei Kündigung: wie viele Tage?
Wer im Laufe des Jahres geht, hat nicht immer den ganzen Jahresurlaub. Das regelt § 5 BUrlG. Mit „Ausrechnen“ wendet der Rechner diese Regeln an.
- Austritt bis 30. Juni, nach der WartezeitEin Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im Jahr des Austritts (§ 5 Abs. 1 c BUrlG).1/12 je Monat
- Austritt ab 1. Juli, nach der WartezeitDer volle Jahresurlaub nach dem Gesetz. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann den Mehrurlaub über dem Minimum zwölfteln. Der Rechner zeigt dann beide Werte.voller Urlaub
- Austritt vor Ende der WartezeitEin Zwölftel für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 b BUrlG). Die Wartezeit sind die ersten 6 Monate (§ 4 BUrlG).1/12 je Monat
- Bruchteile von TagenAb einem halben Tag wird aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Ein kleinerer Bruchteil bleibt, wie er ist, und wird mit abgegolten (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 200/17).
- § 5 Abs. 1 BUrlG„Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“
- § 5 Abs. 2 BUrlG„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
- § 5 Abs. 3 BUrlG„Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.“
- Bundesarbeitsgericht, 23.01.2018, 9 AZR 200/17„Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen Abweichendes regeln. Es verbleibt bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag.“ (Leitsatz 2)
Verfällt Resturlaub?
Nach dem Gesetz muss Urlaub im laufenden Jahr genommen werden. Den gesetzlichen Mindesturlaub lässt das Bundesarbeitsgericht aber nur verfallen, wenn der Arbeitgeber vorher dazu aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.
- § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG„Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“
- § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG„Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.“
- Bundesarbeitsgericht, 19.02.2019, 9 AZR 423/16, Leitsatz 1„Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) erlischt bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.“
- Leitsatz 2„Die Befristung des Urlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber seinen aus einem richtlinienkonformen Verständnis von § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG resultierenden Mitwirkungsobliegenheiten bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs genügt, indem er den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.“
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Häufige Fragen zur Urlaubsabgeltung
Wie berechne ich die Urlaubsabgeltung?
Offene Urlaubstage mal Verdienst pro Urlaubstag. Den Verdienst pro Tag rechnet man aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 11 BUrlG; Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 165/23). Bei einem festen Monatsgehalt und 5 Arbeitstagen pro Woche: Monatsgehalt × 3 / 65. Der Rechner oben macht das für Sie, mit Rechenweg.Wann wird Urlaub ausgezahlt?
Wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. § 7 Abs. 4 BUrlG: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“Kann ich mir Resturlaub auszahlen lassen, ohne zu gehen?
Für den gesetzlichen Mindesturlaub sieht das Gesetz eine Abgeltung nur für das Ende des Arbeitsverhältnisses vor (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Für Urlaubstage über dem Minimum, aus Arbeits- oder Tarifvertrag, kommt es auf den Vertrag an. Das Bundesarbeitsgericht wendet die Grundsätze des Gesetzes auf die Abgeltung dieser Tage nur an, „wenn die Parteien insoweit keine von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abweichenden Vereinbarungen getroffen haben“ (9 AZR 165/23). Schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer Kündigung?
Das hängt davon ab, wann Sie gehen. Nach der Wartezeit von 6 Monaten gilt: Wer bis zum 30. Juni ausscheidet, hat ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im Jahr (§ 5 Abs. 1 c BUrlG). Wer ab dem 1. Juli ausscheidet, hat den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Vor dem Ende der Wartezeit gibt es ein Zwölftel für jeden vollen Monat (§ 5 Abs. 1 b). Mit „Ausrechnen“ rechnet der Rechner das für Sie.Wird ein halber Urlaubstag aufgerundet?
Beim Teilurlaub nach § 5 BUrlG ja: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“ (§ 5 Abs. 2). Ein Bruchteil unter einem halben Tag wird weder auf- noch abgerundet, wenn Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln. Er bleibt und wird abgegolten (Bundesarbeitsgericht, 23.01.2018, 9 AZR 200/17). Dort waren es 6,25 Urlaubstage, abgegolten mit 375,00 € brutto.Ist die Urlaubsabgeltung brutto oder netto?
Der Rechner rechnet brutto, so wie das Bundesarbeitsgericht die Abgeltung in Euro brutto zuspricht. Was davon ausgezahlt wird, zeigt die Gehaltsabrechnung mit den Abzügen.Zählen Überstunden mit?
Nein. Es zählt der Verdienst der letzten 13 Wochen „mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes“ (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).Was gilt bei Kurzarbeit in den letzten 13 Wochen?
„Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.“ (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Tragen Sie dann den Verdienst ein, den es ohne die Kürzung gegeben hätte.Verfällt Resturlaub, wenn ich ihn nicht nehme?
Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt am Jahresende oder nach dem Übertragungszeitraum nur, wenn der Arbeitgeber zuvor aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat und der Urlaub dann aus freien Stücken nicht genommen wurde (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 423/16). Mehr dazu unter Verfällt Resturlaub?Was, wenn schon mehr Urlaub genommen wurde?
Dann ist nichts abzugelten, und der Rechner zeigt 0 €. Wer nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte geht, muss das Urlaubsentgelt für zu viel genommenen Urlaub nicht zurückzahlen: „Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.“ (§ 5 Abs. 3 BUrlG)Gilt das auch in Teilzeit und im Minijob?
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ (§ 1 BUrlG). Das gilt auch in Teilzeit und im Minijob. Tragen Sie die eigenen Arbeitstage pro Woche ein: Der Rechner rechnet den Urlaub und den Verdienst pro Tag danach um.Wo werden meine Daten gespeichert?
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Quellen
Die Gesetzestexte und Urteile, aus denen diese Seite zitiert und nach denen der Rechner rechnet. Stand: November 2026.
- § 1 BUrlGUrlaubsanspruch
- § 4 BUrlGWartezeit
- § 5 BUrlGTeilurlaub
- § 7 BUrlGZeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 11 BUrlGUrlaubsentgelt
- Bundesarbeitsgericht, 19.02.2019, 9 AZR 423/16Verfall von Urlaub nur nach Hinweis des Arbeitgebers
- Bundesarbeitsgericht, 16.04.2024, 9 AZR 165/23Urlaubsabgeltung aus dem Monatsgehalt
- Bundesarbeitsgericht, 03.06.2025, 9 AZR 137/24Urlaubsabgeltung entsprechend § 11 BUrlG
- Bundesarbeitsgericht, 23.01.2018, 9 AZR 200/17Bruchteile von Urlaubstagen