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Zeiterfassung 10. Januar 2025 10 min Lesezeit

GPS-Tracking bei Mitarbeitern: Was ist erlaubt?

Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen GPS-Tracking von Mitarbeitern in Deutschland rechtlich zulässig ist und worauf Sie achten müssen.

Crew Active Team

Crew Active

GPS-Tracking von Mitarbeitern ist ein sensibles Thema. Einerseits bietet es Unternehmen wertvolle Vorteile bei der Einsatzplanung und Zeiterfassung, andererseits berührt es das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. In diesem Artikel klären wir, was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen.

Die rechtliche Grundlage

In Deutschland wird die GPS-Ortung von Mitarbeitern primär durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Zusätzlich spielen arbeitsrechtliche Aspekte und das Persönlichkeitsrecht eine Rolle.

Grundsatz: Verhältnismäßigkeit

GPS-Tracking ist nur dann zulässig, wenn:

  1. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht
  2. Die Maßnahme verhältnismäßig ist
  3. Die Interessen der Mitarbeiter nicht überwiegen
  4. Eine Rechtsgrundlage vorliegt

Wann ist GPS-Tracking erlaubt?

1. Mit Einwilligung des Mitarbeiters

Die sicherste Rechtsgrundlage ist die freiwillige Einwilligung des Mitarbeiters. Diese muss:

  • Freiwillig erfolgen (ohne Druck)
  • Informiert sein (der Mitarbeiter muss wissen, was getrackt wird)
  • Widerrufbar sein (jederzeit)
  • Dokumentiert werden (schriftlich)

Wichtig: Im Arbeitsverhältnis wird die Freiwilligkeit kritisch gesehen, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Einwilligung allein reicht daher oft nicht aus.

2. Zur Erfüllung des Arbeitsvertrags

GPS-Tracking kann zulässig sein, wenn es zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist. Beispiele:

  • Dokumentation von Arbeitszeiten bei mobilen Mitarbeitern
  • Nachweis der Anwesenheit am Einsatzort für Kunden
  • Routenoptimierung bei Lieferdiensten
  • Sicherheit bei gefährlichen Einsätzen

3. Durch Betriebsvereinbarung

Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung der beste Weg. Sie schafft klare Regeln für:

  • Umfang der Datenerhebung
  • Speicherdauer
  • Zugriffsrechte
  • Verwendungszweck

Was ist verboten?

Eindeutig unzulässig ist GPS-Tracking:

  • Zur verdeckten Überwachung der Mitarbeiter
  • Außerhalb der Arbeitszeit (Privatbereich)
  • Ohne Information des Mitarbeiters
  • Zur Leistungskontrolle im engeren Sinne
  • Bei stationären Arbeitsplätzen ohne sachlichen Grund

Best Practices für legales GPS-Tracking

1. Transparenz schaffen

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter vor der Einführung:

  • Was wird erfasst?
  • Wann wird erfasst? (nur während der Arbeitszeit)
  • Wer hat Zugriff auf die Daten?
  • Wie lange werden Daten gespeichert?

2. Zweckbindung beachten

Nutzen Sie GPS-Daten nur für den angegebenen Zweck:

  • ✅ Zeiterfassung am Einsatzort
  • ✅ Nachweis für Kunden
  • ✅ Routenplanung
  • ❌ Leistungsüberwachung
  • ❌ Bewegungsprofile erstellen

3. Datenminimierung

Erfassen Sie nur die notwendigen Daten:

  • Standort nur bei Ein- und Ausstempeln
  • Keine permanente Verfolgung während der Arbeit
  • Keine Speicherung über die notwendige Dauer hinaus

4. Technische Maßnahmen

Implementieren Sie Datenschutz by Design:

  • Verschlüsselte Übertragung
  • Zugriffskontrollen
  • Automatische Löschfristen
  • Trennung von Arbeits- und Privatnutzung

So macht es Crew Active

Bei Crew Active haben wir GPS-Tracking datenschutzkonform umgesetzt:

Punktuelle Erfassung statt Dauerüberwachung

GPS-Daten werden nur bei zwei Ereignissen erfasst:

  1. Beim Einstempeln am Einsatzort
  2. Beim Ausstempeln nach getaner Arbeit

Es findet keine kontinuierliche Standortverfolgung statt.

Transparenz für Mitarbeiter

  • Mitarbeiter sehen ihre eigenen GPS-Daten in der App
  • Klare Information, wann Standortdaten erfasst werden
  • Möglichkeit, die Zeiterfassung auch ohne GPS zu nutzen

Technische Sicherheit

  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Server in deutschen Rechenzentren
  • Automatische Löschung nach definierten Fristen
  • DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung

Fazit: GPS-Tracking mit Augenmaß

GPS-Tracking bei Mitarbeitern ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Mit dem richtigen Ansatz können Unternehmen die Vorteile nutzen, ohne die Rechte ihrer Mitarbeiter zu verletzen:

  1. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter offen
  2. Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage
  3. Beschränken Sie die Datenerhebung auf das Notwendige
  4. Schützen Sie die erhobenen Daten angemessen
  5. Respektieren Sie die Privatsphäre außerhalb der Arbeitszeit

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Anwalt.

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