DSGVO-konforme Zeiterfassung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Alles über datenschutzkonforme Arbeitszeiterfassung nach DSGVO. Rechtliche Anforderungen, technische Maßnahmen und praktische Tipps.
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Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Doch wie verbindet man diese Pflicht mit den strengen Anforderungen der DSGVO? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige.
Die doppelte Herausforderung
Unternehmen stehen vor zwei parallelen Anforderungen:
-
Arbeitszeiterfassungspflicht: Das BAG hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einführen müssen.
-
Datenschutz: Die DSGVO verlangt den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten – und Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten.
Welche Daten dürfen erfasst werden?
Zulässige Daten
Im Rahmen der Zeiterfassung dürfen Sie erfassen:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Überstunden
- Projekt- oder Kundenzuordnung (wenn betrieblich erforderlich)
- Standort bei mobilen Mitarbeitern (mit Einschränkungen)
Unzulässige Daten
Nicht erfasst werden dürfen:
- Detaillierte Tätigkeitsprotokolle
- Private Pauseninhalte
- Leistungsmessungen ohne sachlichen Grund
- Dauerhaften Standortverlauf
Die 7 DSGVO-Grundsätze bei der Zeiterfassung
1. Rechtmäßigkeit
Sie brauchen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Bei der Zeiterfassung ist das:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
2. Zweckbindung
Erhobene Zeitdaten dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden:
- ✅ Lohnabrechnung
- ✅ Nachweis gegenüber Behörden
- ✅ Projektabrechnung
- ❌ Verdeckte Leistungskontrolle
- ❌ Erstellung von Persönlichkeitsprofilen
3. Datenminimierung
Erfassen Sie nur die wirklich notwendigen Daten. Fragen Sie sich:
- Brauche ich diese Information wirklich?
- Gibt es eine weniger invasive Alternative?
- Kann ich mit weniger Daten auskommen?
4. Richtigkeit
Die erfassten Daten müssen korrekt sein. Das bedeutet:
- Mitarbeiter sollten ihre Zeiten prüfen können
- Korrekturen müssen möglich sein
- Fehlerhafte Daten müssen berichtigt werden
5. Speicherbegrenzung
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie notwendig:
| Datenart | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Lohnunterlagen | 6 Jahre |
| Überstundennachweise | Je nach Tarifvertrag |
| GPS-Daten | So kurz wie möglich |
6. Integrität und Vertraulichkeit
Sie müssen technische Maßnahmen ergreifen:
- Verschlüsselung der Daten
- Zugriffskontrollen
- Sichere Passwörter
- Regelmäßige Backups
7. Rechenschaftspflicht
Sie müssen die Einhaltung nachweisen können:
- Dokumentierte Prozesse
- Verarbeitungsverzeichnis
- Datenschutz-Folgenabschätzung (wenn nötig)
Praktische Umsetzung
Verarbeitungsverzeichnis erstellen
Dokumentieren Sie Ihre Zeiterfassung im Verarbeitungsverzeichnis:
Verarbeitungstätigkeit: Arbeitszeiterfassung
Zweck: Erfüllung der Arbeitszeiterfassungspflicht, Lohnabrechnung
Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter
Kategorien von Daten: Arbeitszeiten, Pausenzeiten, ggf. Standortdaten
Löschfristen: 6 Jahre nach Ende des Kalenderjahres
Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen
Informationspflichten erfüllen
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Art. 13 DSGVO über:
- Verantwortlicher: Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
- Zweck: Wozu werden die Daten erhoben?
- Rechtsgrundlage: Auf welcher Basis?
- Empfänger: Wer erhält die Daten?
- Speicherdauer: Wie lange werden Daten gespeichert?
- Betroffenenrechte: Welche Rechte haben Mitarbeiter?
Auftragsverarbeitung regeln
Nutzen Sie eine externe Software? Dann brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. Dieser regelt:
- Weisungsgebundenheit
- Technische Maßnahmen
- Subunternehmer
- Löschung nach Vertragsende
Checkliste: Ist Ihre Zeiterfassung DSGVO-konform?
✅ Rechtsgrundlage dokumentiert?
✅ Mitarbeiter informiert?
✅ Nur notwendige Daten erfasst?
✅ Zugriffsrechte definiert?
✅ Löschfristen festgelegt?
✅ Technische Sicherheit gewährleistet?
✅ AVV mit Softwareanbieter geschlossen?
✅ Verarbeitungsverzeichnis aktualisiert?
✅ Betroffenenrechte sichergestellt?
✅ Datenschutzbeauftragter eingebunden?
Crew Active: DSGVO-Konformität eingebaut
Bei Crew Active haben wir Datenschutz von Anfang an mitgedacht:
Made in Germany
- Server ausschließlich in deutschen Rechenzentren
- Deutsche GmbH als Vertragspartner
- Support in deutscher Sprache
Datenschutz by Design
- Nur notwendige Daten werden erfasst
- Automatische Löschung nach definierten Fristen
- Granulare Zugriffsrechte
- Verschlüsselte Datenübertragung
Rechtssichere Dokumentation
- Fertiger Auftragsverarbeitungsvertrag
- Unterstützung bei Informationspflichten
- Exportfunktionen für Betroffenenrechte
Fazit
DSGVO-konforme Zeiterfassung ist kein Hexenwerk, erfordert aber bewusstes Handeln. Mit der richtigen Software und durchdachten Prozessen erfüllen Sie sowohl die Erfassungspflicht als auch den Datenschutz.
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