Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Aktuelle Sätze und Änderungen
Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Alle aktuellen Sätze für Lohngruppen 1-7, wichtige Änderungen und praktische Tipps für Arbeitgeber im Überblick.
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Die Gebäudereinigung gehört zu den lohnintensivsten Branchen in Deutschland. Personalkosten machen hier oft über 70 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die aktuellen Mindestlohnsätze genau zu kennen und korrekt umzusetzen. Mit den Änderungen, die 2026 in Kraft getreten sind, stehen viele Reinigungsunternehmen vor der Herausforderung, ihre Lohnabrechnung, Angebotskalkulationen und Personalplanung anzupassen. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Änderungen und konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Tarifstruktur in der Gebäudereinigung
Die Löhne in der Gebäudereinigung werden durch den Rahmentarifvertrag (RTV) und den Lohntarifvertrag (LTV) geregelt. Besonders relevant: Der Lohntarifvertrag wird regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass die darin festgelegten Mindestlöhne für alle Betriebe der Branche gelten — unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
Warum ist die Allgemeinverbindlichkeit so wichtig?
Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, gilt er nicht nur für Mitglieder der Tarifvertragsparteien, sondern für sämtliche Arbeitsverhältnisse in der Branche. Für die Gebäudereinigung bedeutet das:
- Alle Arbeitgeber in der Branche müssen mindestens die tariflichen Mindestlöhne zahlen
- Alle Beschäftigten haben Anspruch auf die tariflichen Mindestbedingungen
- Es gibt keinen Weg, sich durch Nichtmitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband den Verpflichtungen zu entziehen
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Aktuelle Mindestlohnsätze 2026 im Überblick
Mit den aktuellen Tarifanpassungen haben sich die Stundenlöhne in der Gebäudereinigung spürbar erhöht. Hier finden Sie die Übersicht der Lohngruppen und Stundensätze:
Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung
Die Lohngruppe 1 umfasst die klassische Unterhaltsreinigung und betrifft den größten Teil der Beschäftigten in der Branche. Hierzu gehören Tätigkeiten wie das Reinigen von Büros, Treppenhäusern, Sanitäranlagen und vergleichbaren Flächen.
- Stundenlohn 2026: 14,25 Euro (West) / 14,25 Euro (Ost)
- Angleichung Ost-West: Seit 2025 vollständig abgeschlossen
Die Angleichung der Ost- und Westlöhne war ein langer Prozess, der nun abgeschlossen ist. Für Unternehmen mit Standorten in den neuen Bundesländern bedeutet das eine spürbare Erhöhung der Personalkosten.
Lohngruppe 2-4: Spezialisierte Reinigungsarbeiten
Die mittleren Lohngruppen umfassen spezialisierte Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen:
- Lohngruppe 2 (z. B. Krankenhausreinigung, Reinraumreinigung): Hier gelten erhöhte Hygieneanforderungen und spezielle Schulungspflichten
- Lohngruppe 3 (z. B. Fassadenreinigung, Industriereinigung): Tätigkeiten, die besondere Kenntnisse im Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln oder spezieller Ausrüstung erfordern
- Lohngruppe 4 (z. B. qualifizierte Glasreinigung): Arbeiten in der Höhe oder mit besonderen Sicherheitsanforderungen
Für diese Gruppen liegen die Stundensätze deutlich über dem Niveau der Lohngruppe 1 und variieren je nach genauer Tätigkeit und Region.
Lohngruppen 5-7: Vorarbeiter und Führungskräfte
Die oberen Lohngruppen betreffen Positionen mit Führungsverantwortung:
- Lohngruppe 5: Vorarbeiter mit eingeschränkter Verantwortung
- Lohngruppe 6: Vorarbeiter und Objektleiter mit voller Verantwortung für Objekte und Mitarbeiter
- Lohngruppe 7: Leitende Angestellte mit übergeordneter Objektverantwortung
Für diese Gruppen gibt es teils deutliche Spannen, die vom Verantwortungsumfang und der Mitarbeiterzahl abhängen.
Was hat sich 2026 konkret geändert?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Erhöhung der Grundlöhne
Die Stundenlöhne wurden in allen Lohngruppen angehoben. Die Erhöhung bewegt sich je nach Lohngruppe zwischen 3 und 5 Prozent. Besonders betroffen sind:
- Lohngruppe 1: Hier ist die prozentuale Steigerung am stärksten spürbar, da die absolute Erhöhung auf den niedrigsten Grundlohn aufschlägt
- Lohngruppen 5-7: Die Anhebung fällt hier absolut betrachtet am höchsten aus
2. Angleichung Ost-West ist abgeschlossen
Seit 2025 gelten in Ost und West identische Mindestlöhne. Diese Entwicklung war über mehrere Tarifperioden hinweg geplant und sorgt nun für einheitliche Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet.
3. Neue Regelungen für Zuschläge
Neben den Grundlöhnen wurden auch die Regelungen zu Zuschlägen angepasst:
- Nachtzuschläge: Mindestens 25 Prozent auf den tariflichen Stundenlohn
- Sonntagszuschläge: Mindestens 50 Prozent
- Feiertagszuschläge: Mindestens 100 Prozent
- Überstundenzuschläge: Mindestens 25 Prozent ab der ersten Überstunde
4. Anpassung der Urlaubsansprüche
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt weiterhin 28 bis 30 Arbeitstage, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Neu ist, dass die Staffelung der Urlaubstage nach Betriebszugehörigkeit klarer definiert wurde.
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Die Lohnerhöhungen haben weitreichende Konsequenzen für Reinigungsunternehmen. Hier sind die wichtigsten Bereiche, in denen Sie handeln müssen:
Kalkulation und Angebote anpassen
Die gestiegenen Personalkosten müssen in Ihre Angebotskalkulation einfließen. Beachten Sie dabei:
- Direkte Lohnkosten: Der Stundenlohn ist die Basis Ihrer Kalkulation
- Lohnnebenkosten: Mit steigenden Löhnen steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge proportional
- Zuschläge: Die angepassten Zuschlagsregelungen erhöhen die Kosten bei Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Urlaubsgeld und Sonderzahlungen: Auch diese Positionen basieren auf dem Grundlohn
Praxis-Tipp: Kalkulieren Sie Ihre Stundensätze mit einem Aufschlag von mindestens 5-8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Vergessen Sie dabei nicht die indirekten Kosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaftsbeiträge.
Bestandsverträge überprüfen
Bestehende Verträge mit Kunden sollten zeitnah überprüft werden:
- Enthalten Ihre Verträge Lohnanpassungsklauseln? Wenn ja, können Sie die Mehrkosten direkt weitergeben
- Ohne Anpassungsklausel müssen Sie nachverhandeln — am besten mit einer transparenten Kostenaufstellung
- Prüfen Sie, ob Ihre Verträge eine Kündigungsmöglichkeit bei Tariferhöhungen vorsehen
Lohnabrechnung umstellen
Die korrekte Umsetzung der neuen Sätze in der Lohnabrechnung ist essenziell:
- Aktualisieren Sie die Lohntabellen in Ihrer Abrechnungssoftware
- Prüfen Sie die korrekte Eingruppierung aller Mitarbeiter
- Stellen Sie sicher, dass Zuschläge korrekt berechnet werden
- Dokumentieren Sie die Änderungen für mögliche Prüfungen
Häufige Fehler bei der Umsetzung
Aus der Praxis kennen wir typische Stolperfallen, die Reinigungsunternehmen bei Tarifanpassungen immer wieder unterlaufen:
Fehler 1: Falsche Eingruppierung
Die korrekte Zuordnung der Mitarbeiter zu Lohngruppen ist entscheidend. Ein häufiger Fehler: Ein Mitarbeiter, der regelmäßig Glasreinigung durchführt, wird in Lohngruppe 1 statt in der höheren Gruppe eingestuft. Das kann bei einer Prüfung zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Fehler 2: Zuschläge vergessen
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden oft nicht oder falsch berechnet. Besonders in der Gebäudereinigung, wo viele Einsätze in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden stattfinden, ist das ein relevantes Thema.
Fehler 3: Minijob-Grenzen nicht beachten
Mit steigenden Stundenlöhnen erreichen Minijobber schneller die monatliche Verdienstgrenze. Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarten Arbeitsstunden noch innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Fehler 4: Keine rechtzeitige Kundeninformation
Informieren Sie Ihre Kunden frühzeitig über bevorstehende Preisanpassungen. Transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen und erleichtert Nachverhandlungen.
Praktische Tipps für die Personalplanung
Die gestiegenen Lohnkosten machen eine effiziente Personalplanung wichtiger denn je. Hier sind konkrete Maßnahmen, die Ihnen helfen:
Einsatzzeiten optimieren
- Planen Sie Einsätze so, dass Zuschläge minimiert werden — also möglichst wenig Nacht- und Wochenendarbeit
- Nutzen Sie Rahmenarbeitszeiten optimal aus, um Überstunden zu vermeiden
- Setzen Sie auf flexible Arbeitszeitmodelle, um Spitzenzeiten effizient abzudecken
Qualifikationen richtig einsetzen
- Setzen Sie höher eingruppierte Mitarbeiter gezielt für Spezialaufgaben ein
- Vermeiden Sie, dass Fachkräfte mit einfachen Reinigungsaufgaben beschäftigt werden
- Investieren Sie in Weiterbildungen, um die Produktivität zu steigern
Digitale Werkzeuge nutzen
Moderne Softwarelösungen helfen Ihnen, die Personalplanung effizienter zu gestalten. Mit einer digitalen Einsatzplanung wie Crew Active können Sie:
- Qualifikationen und Lohngruppen bei der Planung berücksichtigen
- Arbeitszeiten in Echtzeit erfassen und Zuschläge automatisch berechnen
- Einsätze optimieren, sodass die richtigen Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind
- Überstunden frühzeitig erkennen und gegensteuern
Dokumentation sicherstellen
Lückenlose Dokumentation schützt Sie bei Prüfungen durch den Zoll oder die Finanzbehörden:
- Führen Sie vollständige Arbeitszeitnachweise für jeden Mitarbeiter
- Dokumentieren Sie die Eingruppierung und deren Grundlage
- Archivieren Sie Lohnabrechnungen ordnungsgemäß
- Halten Sie Qualifikationsnachweise aktuell
Kontrollen und Bußgelder
Die Einhaltung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung wird streng kontrolliert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig Prüfungen durch.
Was wird geprüft?
- Korrekte Lohnzahlungen gemäß Tarifvertrag
- Ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung
- Einhaltung der Dokumentationspflichten
- Korrekte Sozialversicherungsmeldungen
Welche Bußgelder drohen?
Bei Verstößen gegen die Mindestlohnregelungen drohen empfindliche Strafen:
- Bußgelder bis zu 500.000 Euro bei Unterschreitung des Mindestlohns
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre
- Nachzahlungspflichten inklusive Zinsen und Sozialversicherungsbeiträgen
- Strafrechtliche Konsequenzen bei systematischen Verstößen
Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun
Damit Sie nichts übersehen, hier eine kompakte Checkliste für die Umsetzung der Mindestlohnänderungen 2026:
- Lohntabellen aktualisieren: Neue Stundensätze in Ihrer Abrechnungssoftware hinterlegen
- Eingruppierungen prüfen: Alle Mitarbeiter auf korrekte Lohngruppenzuordnung überprüfen
- Minijobber überprüfen: Stundenzahl an neue Mindestlöhne anpassen, um Geringfügigkeitsgrenze einzuhalten
- Kalkulationen anpassen: Stundensätze für Neuangebote mit aktualisierten Lohnkosten berechnen
- Bestandsverträge prüfen: Lohnanpassungsklauseln aktivieren oder Nachverhandlungen einleiten
- Kunden informieren: Transparente Kommunikation über Preisanpassungen
- Zuschlagsregelungen prüfen: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge korrekt umsetzen
- Arbeitszeiterfassung kontrollieren: Sicherstellen, dass alle Zeiten lückenlos dokumentiert werden
- Mitarbeiter informieren: Belegschaft über neue Lohnsätze und deren Auswirkungen aufklären
- Dokumentation archivieren: Alle Änderungen revisionssicher dokumentieren
Blick in die Zukunft: Was kommt nach 2026?
Die Tarifparteien verhandeln bereits über die nächsten Anpassungen. Folgende Trends zeichnen sich ab:
- Kontinuierliche Lohnsteigerungen: Die Tarifabschlüsse der letzten Jahre zeigen einen klaren Aufwärtstrend
- Weitere Differenzierung der Lohngruppen: Es wird diskutiert, neue Qualifikationsstufen einzuführen
- Stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit: Umweltfreundliche Reinigungsverfahren könnten in Zukunft eigene Lohngruppen erhalten
- Digitalisierung als Kostenkompensation: Unternehmen, die früh auf digitale Werkzeuge setzen, können steigende Lohnkosten besser kompensieren
Fazit
Die Mindestlohnanpassungen 2026 in der Gebäudereinigung stellen Arbeitgeber vor konkrete Herausforderungen: Angebote müssen neu kalkuliert, Lohnabrechnungen angepasst und die Personalplanung optimiert werden. Wer die Änderungen frühzeitig umsetzt und auf effiziente Prozesse setzt, kann die gestiegenen Kosten auffangen und wettbewerbsfähig bleiben.
Eine digitale Lösung für Einsatzplanung und Zeiterfassung wie Crew Active hilft Ihnen, Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren, Lohngruppen bei der Planung zu berücksichtigen und Ihre Personalkosten transparent im Blick zu behalten. So stellen Sie sicher, dass Sie tarifkonform arbeiten und gleichzeitig Ihre Effizienz steigern.
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