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Was ändert sich 2023 in der Zeiterfassung?

Eine bedeutende Neuerung steht 2023 in der deutschen Arbeitswelt an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren, wobei die vollständige Arbeitszeit von Beschäftigten künftig elektronisch erfasst werden muss. Dieses Vorhaben entspricht den Forderungen der EU- und Bundesgerichte.


Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassung


Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt ZEIT ONLINE vor. Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Damit geht die Regierung einen Schritt über die bisherige Praxis hinaus, in der Arbeitgeber lediglich die Überstunden ihrer Beschäftigten dokumentieren mussten.


Die Arbeitgeber sollen für diese Aufzeichnungen verantwortlich sein, aber die tatsächliche Erfassung könnte auch durch die Beschäftigten selbst oder eine dritte Stelle durchgeführt werden. Die Arbeitnehmer sollen außerdem das Recht haben, die Übersicht über ihre erfasste Arbeitszeit einzusehen.


Ausnahmen und Flexibilität in der Umsetzung


Der Gesetzentwurf sieht auch Ausnahmen in der Gestaltung der Aufzeichnung vor. Wenn es in Tarifverträgen vereinbart wird, können Ausnahmen von der täglichen Aufzeichnungspflicht bestehen. Es könnte beispielsweise handschriftliche und nachträgliche Erfassungen der Arbeitszeit geben, und in bestimmten Ausnahmefällen könnte sogar vollständig auf die Erfassung verzichtet werden.


Es wird keine spezifische Art der elektronischen Erfassung vorgeschrieben. Neben den bereits gebräuchlichen Zeiterfassungsgeräten könnten auch andere Aufzeichnungsformen wie Apps auf Mobiltelefonen oder eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Auswertung elektronischer Schichtpläne zum Einsatz kommen.


Vertrauensarbeitszeit bleibt erhalten


Das Arbeitsministerium reagiert mit dem Gesetzentwurf auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.


Laut des Entwurfs soll die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein, solange die Bestimmungen des Arbeitsschutzes hinsichtlich Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit eingehalten werden.


Auswirkungen und Reaktionen

Die vorgeschlagene Reform stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Entscheidung des BAG begrüßt. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel bezeichnete die Erfassung als Voraussetzung für den Arbeitnehmerschutz und warnte vor der hohen Zahl an Überstunden, die seit Jahren auf einem beunruhigend hohen Niveau bleibt.


Für Unternehmen bedeutet die Reform jedoch einen Mehraufwand, da sie nun die volle Arbeitszeit und nicht nur die

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